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Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung
der Beschäftigten der Stadt München

- gegründet 1926 -

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Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Sterbegeldversicherung (für Versicherungen, die nach dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden)

Wer kann sich versichern?

Es können sich Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte und Beamte) der Stadt München bzw. städtischer Unternehmen, sowie deren Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder zwischen dem 1. und 65. Geburtstag versichern.

Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag?

Der Beitrag richtet sich nach dem versicherungstechnischen Eintrittsalter (d.h. das neue Lebensjahr beginnt rechnerisch 6 Monate nach dem Geburtstag)  des Versicherten sowie der Höhe der Versicherung und bleibt über den gesamten Versicherungszeitraum gleich.

Wie lange zahle ich in die Versicherung ein?

Die Beitragszahlung für die Versicherung erfolgt bis zum vollendeten 85. Lebensjahr (der Monat in dem der 85. Geburtstag begangen wird), danach ist man beitragsfrei bis zum Lebensende weiterversichert.

An wen wird die Versicherung im Sterbefall ausgezahlt?

Der Versicherte kann der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung schriftlich eine bezugsberechtigte Person benennen. Bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen wird  das Sterbegeld im Sterbefall dann an diese Person ausgezahlt.

Wenn der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung keine bezugsberechtigte Person genannt wird, erfolgt die Auszahlung im Sterbefall an die Person, die die Bestattung besorgt und alle nötigen Unterlagen einreicht.

Welche Unterlagen müssen im Sterbefall eingereicht werden?

Im Sterbefall muß

  • die Original Aufnahmeurkunde der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung,
  • die Original Sterbeurkunde und
  • die Bankverbindung angegeben werden, zu der das Geld überwiesen werden soll.

Es ist auch möglich, dass das Bestattungsunternehmen die notwendigen Unterlagen bei der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung einreicht, in diesem Fall wird das Sterbegeld an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt.

In jedem Fall muß die Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung über den Sterbefall informiert werden (schriftlich, telefonisch oder persönlich).

Kann ich die Versicherung auch stillegen?

Nein, die Versicherung kann nicht stillgelegt werden, die Beitragszahlung muß bis zur Beendigung der Versicherung (durch Beitragsfreiheit, Kündigung oder Sterbefall)  erfolgen.

Kann ich die Versicherung auch kündigen?

Eine Kündigung der Versicherung kann mit einer Frist von einem Monat zum darauffolgenden Monatsende erfolgen. Kündigen kann immer nur der Versicherungsinhaber persönlich.

Die Kündigung erfolgt

  • schriftlich mit persönlicher Unterschrift des Versicherten,
  • mit Vorlage der Original Aufnahmeurkunde und
  • unter Angabe der Bankverbindung.

Zu beachten ist, dass im Falle der Kündigung nicht der Versicherungsbetrag, sondern nur der Rückkaufswert zur Auszahlung kommt. Eine Auszahlung erfolgt erst nach mindestens 3-jähriger Beitragszahlung.

Kann ich die Versicherung auf eine andere Person übertragen?

Nein, die Versicherung ist personengebunden und damit nicht übertragbar.


Die Fragen und Antworten finden Sie auch in unserem Informationsblatt zum Herunterladen.

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Kontaktdaten

Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung
der Beschäftigten der Stadt München

Pestalozzistr. 3a
80469 München

    089 / 2420 - 6267 und - 6268

    info@sterbekasse-muenchen.de

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Möchten Sie mehr wissen?

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
Wir stehen Ihnen Mo – Fr von 8.30 – 12.00 Uhr gerne zur Verfügung.

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