Im Sterbefall muß die Original Aufnahmeurkunde der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung, die Original Sterbeurkunde und die Bankverbindung angegeben werden, zu der das Geld überwiesen werden soll.
Es ist auch möglich, dass das Bestattungsunternehmen die notwendigen Unterlagen bei der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung einreicht, in diesem Fall wird das Sterbegeld an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt.
In jedem Fall muß die Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung über den Sterbefall informiert werden (schriftlich, telefonisch oder persönlich).